Mantrailing-Company

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Mantrailing-Company · Suchhundezentrum Rheinland

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnahme- und Vertragsbedingungen für Mantrailing-Trainings, Seminare, Kurse und sonstige Veranstaltungen.

Vertragspartner und Veranstalter

Mantrailing-Company – Suchhundezentrum Rheinland
Inhaberin Stefanie Muth
Auf der Zange 30
53721 Siegburg

Kontakt Telefon: 02241 1201350
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

01 · GELTUNGSBEREICH

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Teilnahme an Trainings, Trailgruppen, Seminaren, Kursen, Workshops, Prüfungen und sonstigen Veranstaltungen der Mantrailing-Company – Suchhundezentrum Rheinland, Inhaberin Stefanie Muth.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Soweit in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung besondere Bedingungen genannt werden, gelten diese ergänzend.

02 · ANMELDUNG

Anmeldung und Vertragsschluss

Anmeldung Die Darstellung unserer Angebote auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrages ab.
Teilnahmebestätigung Der Vertrag kommt durch unsere ausdrückliche Teilnahmebestätigung in Textform, insbesondere per E-Mail, oder durch Bereitstellung einer verbindlichen Buchungsbestätigung zustande.
Reihenfolge Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ein Anspruch auf Annahme einer Anmeldung oder auf einen bestimmten Platz besteht nicht.

03 · PREISE UND ZAHLUNG

Preise und Zahlungsbedingungen

Preise Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise sind Gesamtpreise und enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer.
Leistungsumfang Im Preis enthalten sind ausschließlich die in der jeweiligen Angebots- oder Veranstaltungsbeschreibung genannten Leistungen. Anfahrt, Parkgebühren, Eintrittsgelder, Verpflegung, Übernachtung und sonstige Nebenkosten sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben ist.
Fälligkeit Die Teilnahmegebühr ist zu dem in der Rechnung oder Buchungsbestätigung genannten Zeitpunkt ohne Abzug fällig. Fehlt eine abweichende Angabe, ist die Gebühr spätestens zehn Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen.

Bei kurzfristigen Buchungen nach Ablauf der Zahlungsfrist ist die Teilnahmegebühr unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.

04 · TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN

Voraussetzungen für Mensch und Hund

Haftpflichtversicherung Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen. Ein Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen.
Gesundheit Der Hund muss gesundheitlich in der Lage sein, an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen. Bei Zweifeln ist vorab tierärztlicher Rat einzuholen.
Impfschutz Der Hund muss über einen seinem Alter, Gesundheitszustand und den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Impfschutz verfügen. Individuelle tierärztliche Empfehlungen werden berücksichtigt.
Ansteckende Erkrankungen Hunde mit ansteckenden Erkrankungen oder einem entsprechenden Verdacht dürfen nicht teilnehmen. Der Veranstalter ist unverzüglich zu informieren.

Läufige Hündinnen sind grundsätzlich zur Teilnahme zugelassen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Läufigkeit vor Beginn der Veranstaltung dem zuständigen Trainer mitzuteilen, damit bei Bedarf organisatorisch Rücksicht auf die übrigen teilnehmenden Hunde genommen werden kann.

05 · VERHALTEN UND SICHERHEIT

Verhalten während der Veranstaltung

Der Teilnehmer bleibt während der gesamten Veranstaltung verantwortlicher Halter und Aufsichtsperson seines Hundes. Der Hund ist so zu führen und zu sichern, dass Menschen, Tiere und Sachen nicht gefährdet oder beeinträchtigt werden.

Den organisatorischen und sicherheitsbezogenen Anweisungen der Trainer und der Veranstaltungsleitung ist Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für Abstände zwischen den Hunden, Leinenführung, Aufenthaltsorte, Wartebereiche sowie das Ein- und Aussteigen aus Fahrzeugen.

Bekannte Verhaltensauffälligkeiten, insbesondere aggressives, stark reaktives oder angstbedingtes Verhalten gegenüber Menschen oder Tieren, sind vor der Veranstaltung mitzuteilen. Die Teilnahme solcher Hunde kann von zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen abhängig gemacht werden.

Der Veranstalter kann Teilnehmer oder Hunde von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn von ihnen eine konkrete Gefahr ausgeht, Anweisungen wiederholt nicht befolgt werden oder der ordnungsgemäße Ablauf erheblich beeinträchtigt wird. Ein Erstattungsanspruch besteht nicht, wenn der Ausschluss vom Teilnehmer zu vertreten ist.

06 · STORNIERUNG

Stornierung von Seminaren und Einzelveranstaltungen

Eine Stornierung muss in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung beim Veranstalter.

Eingang der Stornierung Stornokosten
Mindestens 28 Kalendertage vor Beginn Kostenfrei
27 bis 14 Kalendertage vor Beginn 25 % der Teilnahmegebühr
13 bis 7 Kalendertage vor Beginn 50 % der Teilnahmegebühr
Weniger als 7 Kalendertage vor Beginn oder Nichterscheinen 100 % der Teilnahmegebühr

Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Veranstalter bleibt umgekehrt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

Soweit der stornierte Platz anderweitig vergeben werden kann, werden hierdurch erzielte Einnahmen und ersparte Aufwendungen angerechnet. Bei vollständiger anderweitiger Vergabe des Platzes werden keine Stornokosten erhoben. Bereits angefallene, nicht erstattungsfähige Fremdkosten können abgezogen werden.

Der Teilnehmer kann nach vorheriger Mitteilung eine geeignete Ersatzperson benennen. Der Veranstalter darf die Ersatzperson nur aus sachlichem Grund ablehnen, insbesondere wenn erforderliche Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind.

Hinweis: Für mehrtägige oder hochpreisige Veranstaltungen kann der Abschluss einer Seminar- oder Rücktrittsversicherung sinnvoll sein.

07 · TRAILGRUPPEN

Gruppentrainings und Mehrfachkarten

Gebuchte Gruppentermine können bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei abgesagt oder umgebucht werden, soweit für das jeweilige Angebot keine abweichende Regelung vereinbart wurde.

Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen wird der Termin berechnet beziehungsweise von einer vorhandenen Mehrfachkarte abgebucht. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Soweit der frei gewordene Platz kurzfristig anderweitig vergeben werden kann, erfolgt keine Berechnung beziehungsweise keine Abbuchung.

Gültigkeitsdauer, Übertragbarkeit und Umfang von Mehrfachkarten richten sich nach den beim Erwerb mitgeteilten Bedingungen. Gesetzliche Rechte des Teilnehmers bleiben unberührt.

08 · ABBRUCH DURCH DEN TEILNEHMER

Verspätung und vorzeitiger Abbruch

Verspätet sich ein Teilnehmer, besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Veranstaltung oder Nachholung nicht wahrgenommener Inhalte.

Bricht ein Teilnehmer eine bereits begonnene Veranstaltung aus Gründen ab, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf vollständige oder anteilige Erstattung. Gesetzliche Rechte, insbesondere bei einer vom Veranstalter zu vertretenden Pflichtverletzung, bleiben unberührt.

09 · ÄNDERUNGEN UND AUSFALL

Änderungen, Verlegung und Veranstaltungsausfall

Zumutbare Änderungen Der Veranstalter darf Trainer, Treffpunkt, Trainingsgebiet, Reihenfolge oder einzelne Inhalte ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und der Gesamtcharakter der gebuchten Veranstaltung erhalten bleibt.
Absage Eine Veranstaltung kann insbesondere bei Erkrankung des Trainers, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, behördlichen Vorgaben, unzumutbaren Wetterbedingungen oder sonstigen nicht zu vertretenden Umständen abgesagt werden.

Bei einer Absage durch den Veranstalter werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig erstattet. Alternativ kann im Einvernehmen mit dem Teilnehmer eine Umbuchung oder Gutschrift erfolgen.

Weitergehende Aufwendungen des Teilnehmers, insbesondere Reise-, Übernachtungs- oder Verpflegungskosten, werden nur ersetzt, wenn der Veranstalter den Ausfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder eine weitergehende gesetzliche Haftung besteht.

10 · WETTER UND TIERSCHUTZ

Wetterbedingte Anpassungen

Mantrailing-Veranstaltungen finden grundsätzlich im Freien und bei wechselnden Wetterbedingungen statt. Übliche Witterungseinflüsse stellen keinen Absagegrund dar.

Zum Schutz von Menschen und Hunden kann der Veranstalter Beginn, Dauer, Ort, Ablauf und Belastungsumfang an die Wetterlage anpassen. Dies gilt insbesondere bei großer Hitze, Unwetter, Glätte, Sturm oder vergleichbaren Gefahrenlagen.

Ist eine sichere und tierschutzgerechte Durchführung nicht möglich, kann die Veranstaltung abgebrochen, verschoben oder abgesagt werden. Über Erstattung, Umbuchung oder Nachholtermin wird unter angemessener Berücksichtigung der bereits erbrachten Leistungen und der Interessen beider Vertragsparteien entschieden.

11 · HAFTUNG

Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

Der Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch ihn, seinen Hund oder von ihm mitgebrachte Begleitpersonen verursacht werden.

Die Teilnahme an Übungen im öffentlichen Raum, in Waldgebieten, auf unebenem Gelände oder an anderen wechselnden Trainingsorten ist mit üblichen Risiken verbunden. Teilnehmer sind verpflichtet, ihre Kleidung, Schuhe, Ausrüstung und ihr Verhalten den erkennbaren Bedingungen anzupassen.

12 · BEGLEITPERSONEN

Begleitpersonen, Kinder und Jugendliche

Begleitpersonen dürfen nur teilnehmen, soweit dies vorher mit dem Veranstalter abgestimmt wurde. Der angemeldete Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass Begleitpersonen die Sicherheits- und Verhaltensregeln beachten.

Minderjährige dürfen nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter teilnehmen. Kinder unter 16 Jahren müssen während der gesamten Veranstaltung von einer erziehungsberechtigten oder ausdrücklich beauftragten volljährigen Person begleitet werden.

Die Aufsichtspflicht verbleibt bei der begleitenden beziehungsweise erziehungsberechtigten Person.

13 · FOTO, VIDEO UND AUDIO

Aufnahmen während der Veranstaltung

Foto-, Video- oder Audioaufnahmen, auf denen Teilnehmer erkennbar oder hörbar sind, werden nur auf einer hierfür bestehenden gesetzlichen Grundlage oder aufgrund einer gesonderten Einwilligung verarbeitet und veröffentlicht.

Eine für Werbe- oder Veröffentlichungszwecke erforderliche Einwilligung wird getrennt von der Veranstaltungsbuchung eingeholt. Die Erteilung einer solchen Einwilligung ist freiwillig und grundsätzlich keine Voraussetzung für die Teilnahme.

Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.

Eigene Aufnahmen durch Teilnehmer dürfen die Persönlichkeitsrechte anderer Personen und den Ablauf der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eine Veröffentlichung von Aufnahmen anderer Teilnehmer ist nur mit deren erforderlicher Einwilligung zulässig.

14 · URHEBERRECHT

Seminar- und Schulungsunterlagen

Zur Verfügung gestellte Texte, Präsentationen, Videos, Grafiken, Arbeitsblätter und sonstige Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt.

Sie dürfen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Teilnehmers genutzt werden. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung oder gewerbliche Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers nicht gestattet, soweit sie nicht gesetzlich erlaubt ist.

15 · DATENSCHUTZ

Verarbeitung personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Nähere Informationen zu Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechten enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung auf unserer Website.

16 · WIDERRUFSRECHT

Hinweis für Verbraucher

Bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Leistung einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorsieht.

Soweit für ein konkretes Angebot dennoch ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher vor Vertragsschluss gesondert über dieses Recht und dessen Ausübung informiert. Die vertraglichen Stornierungsbedingungen ersetzen ein gegebenenfalls bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht nicht.

17 · ANWENDBARES RECHT

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
Gerichtsstand Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Siegburg Gerichtsstand. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

18 · SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

KONTAKT UND STAND

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Stand: 1. August 2026